Weil Schlagersänger Michael Wendler nicht als Angeklagter in einem Prozess erschienen ist, will ihn ein Amtsgericht nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen. Das Gericht in Dinslaken am Niederrhein erließ am Dienstag einen sogenannten Sitzungshaftbefehl, der gilt, bis Wendler („Egal“, „Sie liebt den DJ“) seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Er sei ordnungsgemäß zu den mehrfach verschobenen Gerichtsterminen geladen worden und fehle nun unentschuldigt, so das Gericht nach Angaben eines Sprechers. Die deutschen Behörden würden nun versuchen, Wendler in Haft zu nehmen. Ob ein solcher Haftbefehl aber in den USA, wo Wendler lebt, überhaupt vollstreckt werde, sei unklar, sagte der Sprecher.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher startete am Dienstag der Prozess.
Wendler sollen – so der Vorwurf im Strafbefehl – Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke „Michael Wendler“ übertragen worden sein. Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage seien 100.000 Euro an die Staatskasse vorgesehen. Sein Anwalt äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Flucht vor der Justiz
Am Vorabend des Prozesses hatte Wendlers Verteidiger laut Gericht beantragt, seinen Mandaten von der Pflicht, persönlich nach Dinslaken zu kommen, zu entbinden. Dem kam das Gericht allerdings nicht nach. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl. Sie zeigte sich überzeugt, dass er in die USA geflohen sei, um dem Prozess zu entgehen; er solle daher in Untersuchungshaft.
Soweit ging die Richterin am Dienstag nicht: Es sei nicht ersichtlich, dass Wendlers Aufenthalt in den USA eine Flucht vor der Justiz sei. Sein Erscheinen vor Gericht in dem Prozess sei aber angemessen. Daher soll er solange in Haft, bis er vor Gericht erscheine.
Der Schlagersänger hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregierung „grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung“ in der Corona-Krise vorwarf. Zudem beschuldigte er Fernsehsender – darunter seinen damaligen Haussender RTL –, „gleichgeschaltet“ zu sein. RTL distanzierte sich sofort und nannte Wendler einen Verschwörungstheoretiker.
Skandal-Äußerungen im Netz
In den vergangenen Monaten hatte der einstige „König des Popschlagers“ im Fernsehen und auf den Bühnen keine große Rolle mehr gespielt. Instagram sperrte seinen Kanal, „da er wiederholt“ gegen Richtlinien verstoßen habe. Auf dem Account waren nach Ausbruch der Corona-Krise unter anderem Begriffe wie „Fake Pandemie“ und „Medienzensur“ zu lesen gewesen.
Zudem hatte Wendler Instagram als Forum gewählt, um Skandal-Äußerungen zu verteidigen, die er auf Telegram – einem anderen Netzwerk – gepostet hatte. Der Dienst gilt als Zufluchtsort für Menschen, die Verschwörungserzählungen verbreiten. Wendler hatte Deutschland dort wegen der Anti-Corona-Maßnahmen als „KZ“ bezeichnet. Angeblich sei „KZ“ eine Abkürzung für „Krisen Zentrum“ gewesen, behauptete er später. In der breiten Öffentlichkeit waren die Buchstaben jedoch als Synonym für „Konzentrationslager“ verstanden worden.
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