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Herzogin Meghan gewinnt Rechtsstreit gegen britische Zeitung - RND

  • Die "Mail on Sunday" veröffentlichte in einer Ausgabe einen privaten Brief von Herzogin Meghan an ihren Vater.
  • Dagegen war die Frau von Prinz Harry vorgegangen - und hatte Anfang des Jahres recht bekommen.
  • Das Boulevardblatt ging in Berufung - und muss Meghan nun doch Geld zahlen.

Ein britisches Berufungsgericht hat den Einspruch eines Zeitungsverlags gegen ein Urteil wegen Verletzung der Privatsphäre von Herzogin Meghan abgelehnt. Das Gericht in London hielt am Donnerstag an der Entscheidung des High Court vom Februar fest. Dieser hatte geurteilt, dass die Veröffentlichung eines Briefs von Meghan an ihren Vater Thomas Markle illegal gewesen sei.

Die Berufung hatte der Verlag Associated Newspapers eingelegt, der die „Mail on Sunday“ und die Website MailOnline herausgibt. Der Zeitungsverlag argumentierte, die Herzogin von Sussex habe in einem Austausch mit ihrem damaligen Kommunikationssekretär Jason Knauf angedeutet, dass sie es für möglich gehalten habe, dass ihr Vater den Brief an Journalisten weitergeben könnte. Daran habe sie beim Verfassen des Briefs gedacht.

Meghan teilte mit, das Urteil sei „ein Sieg nicht nur für mich, sondern für jeden, der jemals Angst hatte, für das Richtige einzutreten“.

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