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Törring: Bergamt lässt Hauptbetriebsplan für Geothermie Törring zu Biene e.V. - chiemgau24.de

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Pressemeldung des BIENE e.V.

Törring - Die Regierung von Oberbayern hat über das Bergamt den Hauptbetriebsplan für den Bohrplatzbau und vier Tiefbohrungen zur Aufsuchung von Erdwärme (Geothermie) am Standort Haus bei Tengling zugelassen.

Die Pressemeldung im Wortlaut:

Der Bescheid vom 07.07.2020 enthält auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung, welche von der Antragstellerin, der Geoenergie Bayern Beteiligungen GmbH beantragt worden war. Der Bescheid hat noch keine Bestandskraft erlangt. 

„Damit hält die Antragstellerin nun eine Genehmigung in Händen, mit der sie grundsätzlich ab sofort mit dem Vorhaben beginnen könnte“, sagt Ingo Tönnesmann, Vorsitzender des Vorstands der Bürgerinitiative BIENE e.V.; „Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Gleichzeitig haben wir als BIENE e.V. unser Etappenziel erreicht, das lautete „Keine Geothermie ohne Nutzung der Abwärme“ ergänzt der Sprecher. Und tatsächlich hat die Regierung von Oberbayern mit Pressemitteilung vom 14.07.2020 bekannt gegeben, die Gesamtplanung mit je zwei Förder- und Reinjektionsbohrungen sehe bei entsprechender Fündigkeit die Errichtung eines hydrothermalen Geothermiekraftwerks vor. Damit solle Strom erzeugt und die Restwärme an ein kommunales Fernwärmenetz und gewerbliche Dritte abgegeben werden. 

„Damit wurde eine zentrale Forderung der BIENE e.V. erfüllt. Wir müssen jetzt darauf achten, dass das nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, die letztlich wertlos sind“, ergänzt Tönnesmann, der sich allerdings darüber wundert, dass das Bergamt die Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung aus dem Tenglinger Brunnen so einfach vom Tisch fegt. „Das Bergamt hat sich in der Begründung des Bescheids zwar mit den Bedenken, die unter anderem auch von der Achengruppe geltend gemacht wurden, beschäftigt, diese aber letztlich nicht geteilt. Eine entsprechende Nebenbestimmung des Bescheids gibt der Antragstellerin lediglich lapidar auf, es dürften bei den Bohrungen keine Grundwasserstockwerke kurzgeschlossen werden. Abgesehen davon, dass derartiges niemals absichtlich geschieht, bleibt zu hoffen, dass sich die Bohrtechnik und das Personal auch daranhalten, zumal Havarien dieser Art ausschließlich durch handwerkliche Fehler und menschliches Versagen geschehen. Die BIENE wird das genauestens im Auge behalten. Hier darf nichts dem Zufall überlassen werden“, sagt Tönnesmann. 

Unabhängig davon lässt die BIENE e.V. auch rechtliche Schritte gegen den Bescheid des Bergamts prüfen.

Pressemeldung des Biene e.V.

Rubriklistenbild: © Biene e.V.




July 16, 2020 at 03:06PM
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